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Vorstellung

Wir stellen uns vor:

Hans-Joachim Helling
Dipl.-Psychologe

Mitglied der Psycho-
therapeutenkammer Berlin

Berufsbezeichnung "Psycho-
therapeut" in der
Bundesrepublik Deutschland
verliehen


Monica Frye
Dipl.-Psychologin

Mitglied der Psycho-
therapeutenkammer Berlin

Berufsbezeichnung "Psycho-
therapeutin" in der
Bundesrepublik Deutschland
verliehen

 

Kontakt

Praxisgemeinschaft

Psychodiagnostik &

Psychotherapie

Dipl.-Psych. Joachim Helling

(Tel.: 030 - 450 25 278)

Dipl.-Psych. Monica Frye

(Tel.: 030 - 450 25 278)

Müllerstraße 131a
13349 Berlin

Begutachtung

- Gutachten -

 

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Entzugssyndrom, allgemein

Als Entzugssyndrom bezeichnet man eine Reihe von Symptomen (körperliche Symptome, Verhaltenssauffälligkeiten), die sich nach dem absoluten oder relativen Entzug einer bestimmten psychotropen Substanz entwickeln, die anhaltend konsumiert worden ist. Beginn und Verlauf des Entzugssyndroms sind zeitlich begrenzt und von der Art der Substanz und der konsumierten Dosis abhängig.

Folgende allgemeinen Bedingungen müssen erfüllt sein, um die Diagnose „Entzugssyndrom“ zu stellen:

  1. Es kann nachgewiesen werden, dass eine psychotrope Substanz nach ihrem anhaltenden Konsum reduziert oder abgesetzt wurde.
  2. Es treten Entzugssymptome entsprechend der eingenommenen Substanz auf.
  3. Diese Symptome können nicht durch eine vom Substanzgebrauch unabhängige körperliche Erkrankung oder eine psychische Störung/ Verhaltensstörung erklärt werden.

Siehe auch die Beiträge zu den Stichworten Entzugssyndrom, Entzugssyndrom mit Delir, Entzugssyndrom nach Konsum anderer Stimulanzen (inkl. Koffein) und Entzugssyndrome.